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Mieterhöhung bequem und einfach
Nie ging es schneller, eine Mieterhöhung durchzuführen
- Berücksichtigung formaler & gesetzlicher Anforderungen
- Optimierte Prozesse und erprobte Vorgehensweise
- Unser Versprechen: Sie zahlen nur im Erfolgsfall!



Kein risiko
Sie zahlen nur im Erfolgsfall
Wir werden nur bezahlt, wenn Sie es auch werden: Nur wenn Sie die Mieterhöhung tatsächlich durchsetzen können, zahlen Sie uns einen kleinen Betrag.


Mieterhöhungen müssen nicht unangenehm sein
Fair und transparent die Miete anpassen
Die Entwicklung der Miete für Mieter verständlicherweise ein sensibles Thema. Genauso sensibel sind unsere in der Praxis bewährten Prozesse, die darauf abzielen Reibereien und Stress zu vermeiden.


Preisentwicklung im Jahr 2022
Butter um ca. 34% gestiegen, Mieten nur um 3%
Ein fairer Vermieter zu sein ist in Zeiten von Inflation und steigenden Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten ein echter Drahtseilakt. Auf der einen Seite möchten Sie Ihren Mieter nicht mit zusätzlichen Kosten belasten, auf der anderen Seite brauchen Sie eine marktgerechte Mieteinnahme.
WÄHREND LAUFENDEN MIETVERHÄLTNISSEN
Nur 48% der privaten Vermieter erhöhen die Miete
Der Gesetzgeber stellt hohe formale Anforderungen an Mieterhöhungen, die Vermieter vielmals davon abhalten eine Anpassung vorzunehmen. RentUpp minimiert die Dateneingabe für sie als Vermieter und so verringert sich ihr Aufwand auf wenige Minuten.

Ist Ihre Miete noch aktuell?
Prozess
So geht's
Sie tragen Details zum Mietobjekt und zum Mietvertrag ein.
Bestimmen Sie, ob Sie Ihrem Mieter eher freundschaftlich oder fordernder schreiben möchten.
Wir berechnen die optimale Mieterhöhung für Sie.
Wir generieren ein Schreiben zur Mieterhöhung für Sie, das Sie Ihrem Mieter schicken können.
Falls der Mieter nicht reagiert oder Widerspruch einlegt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Im ersten Schritt prüfen wir, ob genügend dokumentierte Abschlussmieten vorliegen, anhand derer sich die Mieterhöhung ermitteln und begründen lässt. Ist das nicht der Fall, nehmen wir den Mietspiegel als Grundlage für die Mieterhöhung. Sollte es für die Gemeinde selbst keinen Mietspiegel geben, suchen wir nach einer vergleichbaren Gemeinde mit Mietspiegel und wenden diesen für die Mieterhöhung an (§ 558a Abs. 4 Satz 2 BGB). Lässt sich eine solche nicht finden, machen wir uns auf die Suche nach anderen Daten, die sich als Vergleichsmieten eignen. Am Ende berücksichtigen wir noch die jeweils vorgegebene Kappungsgrenze, um die maximale Mieterhöhung festzulegen.
RentUpp prüft, ob die Voraussetzungen für eine Mietanpassung vorliegen und berücksichtigt dabei die örtliche Kappungsgrenze.
RentUpp berücksichtigt die gesetzlichen Fristen und erstellt die Zustimmungserklärung.
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